Kein Platz für CMR-Stoffe bei KLINGER Dichtungstechnik
KLINGER Dichtungstechnik verbannt CMR-Stoffe aus der Produktion. CMR steht als Abkürzung für krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch.
KLINGER Dichtungstechnik ersetzt potentiell gesundheitsgefährdende chemische Stoffe durch unbedenkliche, CMR-freie Alternativen. Denn: Sicherheit hat Vorrang!
„Wir wollten CMR-Substanzen aus dem Tagesbetrieb entfernen“, sagt Stephan Piringer, gewerberechtlicher Geschäftsführer, Sicherheits- und Umweltbeauftragter der KLINGER Dichtungstechnik (KDT), Gumpoldskirchen. „Darum haben wir uns die Daten aller im Betrieb verwendeten Substanzen angesehen und gesundheitsgefährdende Stoffe, wo irgend möglich, gegen andere unbedenkliche ausgetauscht.“ So konnte der Großteil dieser Stoffe substituiert oder ersatzlos gestrichen werden.
„Unser Projekt hat drei Schwerpunkte: Stephan Piringer, gewerberechtlicher Geschäftsführer, Sicherheits- und Umweltbeauftragter, KLINGER Dichtungstechnik |
CMR-Stoffe können durch regelmäßige Checks vermieden werden
CMR ist eine Abkürzung und steht für carcinogen (also krebserzeugend), mutagen (erbgutverändernd) und reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend), also für all jene Stoffe, die die menschliche Gesundheit nachweislich schädigen oder zumindest im Verdacht stehen, es zu tun. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse kann sich diese Einschätzung über die Jahre ändern. Auch deshalb sind regelmäßige Check-Ups der Bestände so wichtig.
Jede noch so kleine Menge an CMR-Substanzen wurde aufgespürt und dokumentiert
Gemeinsam setzten Ingrid Stassner und Stephan Piringer das Projekt in die Tat um: In Schritt 1 wurden für alle im Betrieb befindlichen Substanzen, selbst für kleinste Mengen, die Sicherheitsdatenblätter aktualisiert. Dabei ging Stassner besonders gründlich vor: „Wir sind von Raum zu Raum gegangen und haben bis in den letzten Winkel geschaut, wo Substanzen in Verwendung sind, die wir prüfen müssen. Erstaunlich war, dass sich CMR-Stoffe in allen Bereichen quer durch den Betrieb ‚verstecken‘ können“, sagt sie.
425 Sicherheitsdatenblätter (siehe Factbox) wurden auf diese Weise bis August 2020 ins Computersystem eingegeben. Mit der so entstandenen Datenbank ließ sich das Risiko schnell bewerten. Anschließend hieß es nach unbedenklichen Alternativen Ausschau zu halten. Dazu bestimmte die Geschäftsführung für jede Abteilung zwei Verantwortliche, von der Produktentwicklung über Fertigung und Instandhaltung bis zum Prüflabor. Rund ein Dutzend Personen waren in diesen zweiten, von Piringer und Stassner koordinierten Prozess involviert.
Auf der Suche nach unbedenklichen Alternativen
Einige CMR-haltige Produkte wurden ersatzlos gestrichen. Bei den Herstellern zugekaufter, CMR-haltiger Produkte (wie Korrosionsmittel oder Kleber), wurde nachgefragt, ob sie auch unbedenkliche Alternativen im Sortiment hätten. In einigen Fällen stellte man aber auch fest, dass der CMR-Stoff im Arbeitsprozess überhaupt verzichtbar war. So konnte man auf Antihaftmittel und Gleitsprays auf Nickelbasis, Treibmittel sowie auf das als Laborchemikalie verwendete Chloroform verzichten.
Beim mengenmäßig größten Posten, für den eine CMR-freie Alternative gefunden werden konnte, handelte es sich um ein Korrosionsschutzmittel für den Kessel: Rund 400 Liter dieses Mittels können ab sofort jährlich eingespart werden. Aufwändiger war die Anpassung von Prozessen: „Eine Änderung der Rezeptur betrifft den Kernprozess unseres Herstellungsverfahrens, da ist unsere Kompetenz gefragt. Man muss Alternativen evaluieren, Prototypen testen und darauf achten, dass die Spezifikationen eingehalten werden“, sagt Piringer.
Schutz der KLINGER Kunden und Mitarbeiter
Er fügt hinzu, dass die in Gumpoldskirchen gefertigten Dichtungsplatten schon vor der Überprüfung keine CMR-Substanzen enthielten: „Und das ist auch gut so. Denn diese Platten werden andernorts gestanzt. Dabei wird Staub frei. Wenn wir sicherstellen, dass da keine bedenklichen Substanzen drin sind, müssen auch die weiteren Verarbeiter keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter treffen.“
Laufendes Monitoring stellt auch langfristige CMR-Freiheit sicher
Abgeschlossen ist das Projekt übrigens nicht – und wird es auch nie sein. Denn mit dem Fortschritt der Wissenschaft werden immer neue Substanzen als CMR eingestuft. Um bei solchen Neueinstufungen auf dem Laufenden zu bleiben, hat KLINGER eine externe Firma mit dem Monitoring beauftragt. So erfuhr man auch rechtzeitig, dass das weiße Farbpigment Titandioxid 2019 als CMR-Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Einatmen eingestuft wurde. In der Folge beschloss KDT, zukünftig auf Titandioxid zu verzichten. Ein zusätzlicher Sicherheitscheck im Einkaufsprozess stellt zudem sicher, dass jedes Produkt vor Neuanschaffung auf CMR-Stoffe geprüft wird, und sei es nur ein Reinigungsmittel. Das Einbringen von neuen CMR-Substanzen ist somit ausgeschlossen.
Materialsicherheitsdatenblatt (MSDB)
Das in der EU gesetzlich vorgeschriebene und auch in vielen anderen Ländern im Umlauf befindliche Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen über Stoffe und Gemische. Angegeben ist unter anderem, welche physikalischen und chemischen Eigenschaften die Stoffe besitzen, wie diese zu lagern und zu entsorgen sind und welche Erste-Hilfe-Maßnahmen (Augen mit Wasser auswaschen oder nicht?) im Notfall zu ergreifen wären.
» zum Schutz der Gesundheit,
» aus Sicherheitsgründen,
» zum Schutz der Umwelt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
» | Was sind CMR-Stoffe? CMR ist eine Abkürzung und steht für carcinogen (krebserzeugend), mutagen (erbgutverändernd) und reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend). |
» | Wo kann man sich über CMR-Bewertungen informieren? Auf der Seite der European Chemicals Agency ECHA befindet sich ein „zentrales, validiertes Register, wie die Substanzen eingestuft sind“ (Piringer). Weitere Infos zu EU-weiten Standards findet man unter diesem Link: Roadmap on carcinogens |
» | Wo ist der Umgang mit CMR-Stoffen gesetzlich geregelt? Grundlage für den Umgang mit CMR-Stoffen sind in Österreich das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie das Chemikaliengesetz (ChemG). |